Literatur war bis ins 18. Jahrhundert das Fachwort für Gelehrsamkeit, neueste wissenschaftliche Publikationen, in seltenerer Nebenbedeutung auch für Schriften der griechischen und lateinischen Antike.
Ein Impressum (lat.: „das Ein-/Aufgedruckte“; Plural: Impressen) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Herkunftsangabe in Publikationen, die Angaben über den Verlag, Autor, Herausgeber oder Redaktion enthält, vor allem um die presserechtlich für den Inhalt Verantwortlichen kenntlich zu machen. Oft werden auch zusätzliche Informationen wie Druckerei, Erscheinungsweise, Erscheinungsjahr und Erscheinungsort aufgeführt.